Batteriegesetz

Belehrung nach § 18 Batteriegesetz -BattG:

Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Fernbedienungen dienen. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß § 18 Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Bitte geben Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort ab. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch au uns unentgeltlich zurückgeben. Bitte beachten Sie, dass die Rücknahme nur die Batterien/Akkus an sich, also keine Geräte mit eingebauten Batterien/Akkus umfasst. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen.

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der Abbildung oben rechts. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes – im Beispiel links „Cd“ für Cadmium. „Pb“ steht für Blei, „Hg“ für Quecksilber. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.Weitere detaillierte Hinweise zum Batteriegesetz erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de)